Winterdienst
Das Berliner Straßenreinigungsgesetz gilt grundsätzliche für alle Haus- und Grundstückseigentümer, die ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen, das betrifft das Beräumen von Schnee- und Eisglätte auf allen angrenzenden Wegen, Plätzen und Straßen. Somit trägt jeder Grundstückseigentümer bei Nichterfüllung der Vorschriften das volle Risiko, falls es zu Personenschäden kommen sollte. Durch die Übertragung des Winterdienstes an die ABF Gebäudereinigung GmbH, die auf eine langjährige Erfahrung in der Ausführung des Winterdienstes blicken kann, übergeben die Grundstückseigentümer das gesamte Risiko an uns.
Wir führen für Sie, gemäß dem gültigen Berliner Straßenreinigungsgesetz, mit modernster Technik aus:
- Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen, Plätzen und Parkplätzen
- Schneeberäumung auf Straßen
- Streudienst
- Schneeabfuhr
Grünanlagenpflege
Diese Arbeiten führen wir gern für Sie aus:
Angenehmes Wohnen in einer Wohnanlage mit regelmäßiger und professioneller Wartung Ihrer Grünanlage steigert den Wert der Immobilie und das Wohlbehagen der Bewohner.
- Rasenschnitt
- Heckenschnitt
- Unkrautbeseitigung
- Neupflanzung von Gehölzen, Sträuchern und Pflanzen
- Bewässerung
- Laubentsorgung
- Baumfällarbeiten
- Spielplatzsandaustausch
Service durch den Hauswart:
Um einen garantiert zufriedenstellenden Service für Eigentümer und Mieter von Wohnanlagen zu gewährleisten, sind unsere Hauswarte regelmäßig in den Objekten. Nicht nur die Reinigung der Wohnanlage und die Kontrolle der Außenanlagen, sondern die Koordination von Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen oder regelmäßigen Wartungen durch Firmen übernehmen unsere Hauswarte.
- Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes des betreuten Objektes
- Persönliche Kontaktpflege mit Eigentümern bzw. Mietern
- Annahme und Erledigung von Beanstandungen, Sonder- und Regieaufträgen
- Achtung auf Einhaltung der Hausordnung
- Kontrollgänge durch das gesamte Objekt
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Beleuchtung, der Feuerlöscheinrichtung und sonstigen Notfallsysteme
- Ausführung von Kleinstreparaturen
- Wechsel von Beleuchtungsmitteln
- Überwachung von Fremdfirmen
- Ersatzteile und Kleinmaterial werden in Absprache mit dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt
- Reinigung von Grauflächen, wie z. B. Gehwege und Parkplätze
- Reinigung von Spielplätzen
- Begutachtung von Spielplätzen und Geräten auf Schäden